AKTUELLES:


04.01.2021 Elektronisches Prüfprotokoll ab 01.01.2021


Es ist schon reichlich in der Presse und in den sozialen Netzwerken über die neue Prüfungsverordnung geschrieben und diskutiert worden. Ich mach mir mal die Mühe, in einigen Stichpunkten das Wichtigste zu efassen:


- die Prüfungszeit verlängert sich pro Klasse um rund 10 Minuten. Die Fahrzeiten bleiben 

  jedoch die gleichen wie bisher ; z.Bsp. Klasse B : Gesamtzeit bisher 45min, davon 35min

  Fahrzeit; ab 01.01.2021 gesamt 55min, Fahrzeit 35min. Grund der Verlängerung ist die

  detaillierte Auswertung per Tablet und die anschließende Übermittlung des Prüfungs-

  Protokolls per Mail an den Prüfling. Es entfällt auch der Ausdruck der Fahrberechtigung bei

  bestandener Prüfung. Diese wird ebenfalls als QR- Code dem Fahrschüler per Mail

  übermittelt. Deswegen ist es auch notwendig, bei der Beantragung des Führerscheines eine

  gültige E-Mail- Adresse zu hinterlegen.


- ab Mitte des Jahres wird auch die Benutzung von Fahrassistenz- Systemen geprüft. Wie zum

  Beispiel: Tempomat, Spurhalteassistent, Einparkhilfen, Abbiegeassistent... Eine Liste der

  im Prüfungsfahrzeug serienmäßig verbauten Assistenzsysteme muss im Fz mitgeführt

  werden und auf Verlangen des Prüfers vorgezeigt werden.




04.01.2021 Lockerung der "Automatik- Regelung" Kl. B (Schlüsselzahl 197)


Zum 01.04.2021 wird bundesweit die sogenannte "Automatik- Regelung" für die Führerscheinklasse B aufgehoben werden. Bis jetzt dürfen Fahrschüler, die ihre Ausbildung und Prüfung auf einem Automatik- Fahrzeug machen, dann auch nur Automatik fahren.

Diese Regelung soll zugunsten der E- und Hybrid- Fahrzeuge gekippt werden. D.h., dass dann auch "Schalter" gefahren werden darf. Voraussetzung ist, dass in der praktischen Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltung gefahren werden muss und in einer 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen wird, dass man mit der Bedienung des "Schaltwagens" vertraut ist.  Unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung zur praktischen Prüfung wird dann die Schlüsselzahl 197 eingetragen. Auf diesem Wege lässt sich auch auch die bereits vorhandene Schlüsselzahl 78 (nur Automatik- Fahrzeuge) austragen.


 

03.12.2018 Führerscheinumtausch (speziell für Berufskraftfahrer)

 

Nach Führerscheinumtausch auf einmal "Klasse A" ?

 

Achtung! Wer seinen Fürerschein seit dem 19.01.2013 umgetauscht hat, z. Bsp. Berufskraftfahrer, staunt nicht schlecht, wenn er auf enmal die Klasse A (Motorrad) mit eingetragen bekommt. Aber Vorsicht! Wer die Klasse A bis dahin nicht besessen hat, darf deswegen noch lange nicht Motorrad fahren.  Die dahinter eingetragenen Schlüsselzahlen bedeuten:

79.02       nur drei- und vierrädrige Fahrzeuge der Klasse AM
79.03       nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04       nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger bis 750 kg

Grund dafür ist die am 19.01.2013 in Kraft getretene Führerscheinverordnung, wonach dreirädrige Kfz., z.Bsp. Trikes, nur noch mit der Klasse A gefahren werden dürfen, also nicht mehr mir der Klasse B (PKW). Wer aber seinen PKW- Führerschein vor dem 19.01.2013 gemacht hat, darf die unter den o.g. Schlüsselzahlen genannten Kfz natürlich weiterhin fahren, auch ohne Führerscheinumtausch. 

 

 

16.04.2013:       "Vom Eise befreit sind Wege und Straßen..."

 

 Gedanken zum etwas verspäteten Beginn der Zweirad- Saison …

 

Biker, ob nun motorisiert oder nicht, haben lange kalte Wochen ausgeharrt , immer mit dem Wunsch nach Wetterbesserung. Nun hat sich der alte Winter in rauhe Berge zurückgezogen. Mit den nun fast angenehmenTemperaturen nimmt die Zahl der Zweirad- Fans auf unseren Straßen und Wegen stetig zu. Aber Vorsicht! Die ersten Touren sollten gut vorbereitet sein! Das Bike hat einen langen Winterschlaf hinter sich. Ist es flott? Wie steht es um die eigene Schutzausrüstung?  Der Biker ist eventuell durch den winterlichen Bewegungsmangel etwas aus der Übung gekommen. Ja und dann die ersten Kilometer…am besten auf einer verkehrsarmen und bekannten Strecke. Langsames Vertrautmachen mit verschiedenen Übungen, die jeder Biker aus dem „FF“ beherrschen sollte: Benutzung der Bremsen, Kurventechnik, Ausweichen, Blickführung,…Letzteres auch, um Straßenschäden rechtzeitig zu erkennen, die der Winter reichlich hinterlassen hat. Auch das „Miteinander“ wird zum Saisonbeginn auf die Probe gestellt. Autofahrer und Biker müssen sich erst wieder aneinander gewöhnen, hatten doch die Autofahrer in der kalten Jahreszeit die Straßen fast für sich alleine.

 „Hier bin ich Mensch,hier darf ich sein…“

Und übrigens…: Fragen kostet meist nichts! Man muss nur manchmal etwas Mut dazu haben. Tipps und Anregungen gibt Ihnen bestimmt gern jeder erfahrene Biker, der Fahrlehrer oder Händler Ihres Vertrauens.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine schöne und unfallfreie Biker- Saison 2013!

 

                                                                                            Hagen Korell